Unsere Erfahrung
mit Online-Auktionen hat gezeigt:
Für jeden Artikel - und sei er noch
so skurril - gibt es Interessenten.
Gern nehmen wir Ihre Artikel, wie z. B.
Sammlerobjekte, Sportgeräte, Elektrogeräte,
Babysachen, Musikinstrumente, Computer, Porzellan,
Glas, Spielsachen, Puppen, Organizer, Designerkleidung,
Kunst, Kameras, Uhren, Schmuck oder sonstige Dinge,
entgegen.
Für alle Artikel
gilt:
- Der aktuelle Schätzwert des Artikels sollte
mindestens 20 Euro betragen.
- Der Artikel sollte gereinigt und für den
Verkauf präsentierbar sein.
- Der zur Versteigerung angebotene Artikel muss
sich in Ihrem Eigentum befinden.
- Der Verkauf des Artikels ist gemäß
deutscher Gesetzgebung legal.
Falls Sie sich bei bestimmten Artikeln
nicht sicher sind, beraten wir Sie gerne. |